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Zögern Sie nicht, bei Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckauffälligkeiten umgehend Ihren Arzt zu informieren, denn je früher mit der Behandlung begonnen werden kann, desto größer wird der Therapieerfolg sein.
Der erste Schritt, wenn Sie, Ihr Kind oder ein Angehöriger eine sprachtherapeutische Behandlung brauchen, ist der Weg zu Ihrem Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologe, Internist, Hausarzt, Kieferorthopäde und Zahnarzt). Er entscheidet über den Therapiebedarf und wird Ihnen - wenn notwendig - eine Verordnung ausstellen.
Mit dieser können Sie bei uns Ihren ersten Termin vereinbaren. Sollten Sie uns nicht sofort persönlich erreichen, weil wir uns gerade in einer Behandlung befinden, so sprechen Sie uns bitte auf den Anrufbeantworter und wir rufen Sie umgehend zurück.
Die Verordnung darf zum Zeitpunkt der ersten Therapiestunde nicht älter als zwei Wochen sein. Bringen Sie zu Ihrem ersten Termin bitte die Verordnung mit.
Eine Therapiestunde dauert in der Regel 45 Minuten, in seltenen Fällen auch 30 oder 60 - je nach Verordnung des Arztes. Die Therapie findet je nach Schweregrad der Störung ein- bis zweimal in der Woche statt. In der Therapiezeit sind Vor- und Nachbereitungszeit enthalten sowie eine kurze Rückmeldung über die Behandlung und Anleitungen zu häuslichen Übungen für Patienten, Eltern oder Angehörige.
Meist werden pro Verordnung zehn Therapiesitzungen verordnet. Nach jeder Verordnung erfolgt ein therapeutischer Bericht an den behandelnden Arzt, wonach die Behandlung mit einer neuen Verordnung fortgesetzt werden kann. Wieviele Verordnungen ein Patient nach Zustimmung des Arztes erhalten kann, regelt der Heilmittelkatalog.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu uns zu kommen, bieten wir auch gerne Hausbesuche an. Sprechen Sie darüber mit Ihrem behandelnden Arzt, da er dies auf der Verordnung vermerken muss.
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