Praxis für Sprachtherapie und Logopädie

Stefanie Fleckhaus

Diplom-Sprachheilpädagogin

ANMELDUNGSINFORMATIONEN

Der erste Schritt, wenn Sie, Ihr Kind oder ein Angehöriger eine sprachtherapeutische Behandlung benötigen, ist der Weg zu Ihrem Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologe, Internist, Hausarzt, Kieferorthopäde und Zahnarzt). Er entscheidet über den Therapiebedarf.

Mit der von Ihrem Arzt ausgestellten Verordnung können Sie bei uns Ihren ersten Termin vereinbaren. Diese Verordnung darf zum Zeitpunkt der ersten Therapiestunde nicht älter als 28 Tage sein. Bringen Sie bitte noch vor Ihrem ersten Termin die Verordnung zu uns in die Praxis. Anhand dieser Verordnung bereiten wir uns auf die erste Sitzung vor. Wie viele Verordnungen ein Patient nach Zustimmung des Arztes erhalten kann, regelt der Heilmittelkatalog.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu uns zu kommen, bieten wir auch gerne Hausbesuche an. Sprechen Sie darüber mit Ihrem behandelnden Arzt, da er dies auf der Verordnung vermerken muss.