Praxis für Sprachtherapie und Logopädie

Stefanie Fleckhaus

Diplom-Sprachheilpädagogin

Sprechzeiten

ÜBERNAHME IHRER BEHANDLUNGSKOSTEN

Die Praxis besitzt eine Zulassung im Fachbereich Logopädie für alle gesetzlichen Krankenkassen. Sprachtherapie zählt als Heilmittel zu der medizinischen Grundversorgung und wird auf Rezept des Arztes von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Bei Erwachsenen ist ein Eigenanteil von derzeit 10 Prozent des Kassensatzes plus 10,00 EURO pro Verordnung zu entrichten (Ausnahmen: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, soziale Härtefälle und chronisch Kranke). Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit der Befreiung von der Zuzahlungspflicht. Liegt bei Ihnen eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht vor, bringen Sie den Befreiungsausweis bitte zur ersten Therapiestunde mit.

Auch wenn Sie privat versichert sind, brauchen Sie zur Erstattung der Kosten das Rezept eines Arztes. Setzen Sie sich bitte vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um die genaue Höhe und die Bedingungen der Kostenübernahme zu klären.