Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz 24.11.2021
Liebe Patienten,
für alle Praxisinhaber und Beschäftigte (auch Geimpfte und Genesene) von Gesundheitseinrichtungen gilt ab dem 24.11.2021 eine Testnachweispflicht. Ohne einen Testnachweis darf die Praxis von Mitarbeitern und Praxisinhabern nicht betreten werden. Für die Patienten und deren Begleitpersonen (z.B. Angehörige) gilt diese Testpflicht nicht.
Bitte achten Sie darauf, dass jeder Patient von maximal einer Begleitperson zur Behandlung gebracht wird.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und sind gerne für Sie da.
Ihr Praxisteam