Praxis für Sprachtherapie und Logopädie

Stefanie Fleckhaus

Diplom-Sprachheilpädagogin

Neuigkeiten für beihilfeberechtigte Privatversicherte

Neuigkeiten für beihilfeberechtigte Privatversicherte 02.01.2019
Die Änderung der Beihilfeverordnung tritt nun endlich zum 01.01.2019 in Kraft

Liebe Patienten,

gerne möchten wir Sie über die die lang herbeigesehnte Anpassung der Beihilfesätze für Landesbeamte in NRW informieren. Diese waren schon seit vielen Jahren nicht mehr kostendeckend und daher zur Entlastung der Patienten dringend erforderlich.

Nach der Bekanntgabe der neuen Beihilfesätze im Bereich der Bundesbeihilfe für Beamte des Bundes, sind die empfohlenen neuen Beihilfesätze nun auch für die Landesbeamten (z.B. Lehrer) in NRW umgesetzt worden.

Hier gelten die neuen Beihilfesätze für Leistungen ab dem 01.01.2019.

Bemängeln müssen wir jedoch die Tatsache, dass für die Patienten die Erstattung des Therapieberichtes gestrichen wurde. Hier sehen wir dringend Nachbesserungsbedarf, da Gesundheitsminister Spahn sich aktuell dafür einsetzt, dass die Vergütung der Berichtsleistung für die logopädische Behandlung angemessen und dem Zeitaufwand entsprechend ausfallen sollte. Diese Tatsache darf jedoch in keinem Falle auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden, sondern muss auf Kosten der Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen.

Wir hoffen, dass in Zukunft nicht wieder 17 Jahre vergehen werden, bis die Patienten eine erneute Anhebung Ihrer Erstattungssätze erhalten werden.