Geschäftsbedingungen
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Unsere Aufsichtspflicht bei Kindern besteht nur während der Dauer der Therapiesitzung. Vor und nach der Therapieeinheit liegt diese bei den Eltern oder anderen begleitenden Personen.

Mit Ihrem Einverständnis entbinden Sie Ihren Therapeuten von der bestehenden Schweigepflicht. So kann dieser sich nach vorheriger Absprache mit Ärzten, anderen Therapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Heilpädagogen oder Krankengymnasten), Erziehern oder Lehrern austauschen. Eine ineinandergreifende und ganzheitliche Behandlung des Patienten wird somit gefördert.

Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden vor Therapiebeginn abgesagt werden. Außerhalb unserer Geschäftszeiten sprechen Sie uns  bitte auf den Anrufbeantworter.

Die Krankenkassen sowie der Gesetzgeber sehen vor, bei einem Fernbleiben des Patienten zum vereinbarten Behandlungstermin sowohl bei zu später als auch gar keiner Absage, die für diesen Termin vorgesehene Leistung in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch im Krankheitsfall, es sei denn, Sie legen eine ärztliche Bescheinigung vor. Eine Absage des Termins sollte aber in jedem Falle erfolgen.

 

Sprachtherapie Fleckhaus Essen
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Aktuelles aus der Praxis für Sprachtherapie

Wir sind umgezogen.
Ab sofort finden Sie uns in ...

Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten